Beantragung Förderplatz

Es gibt ca. 30 geförderte Unterrichtsplätze für Kinder, deren Eltern Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen. Wenn euer Kind einen solchen Platz bekommt, kann es kostenlos am Instrumentalunterricht teilnehmen. Instrumente und Noten kann es ebenfalls kostenlos über das Musikprojekt ausleihen.

Um euer Kind auf die Warteliste für einen geförderten Unterrichtsplatz setzen zu lassen, brauchen wir eine gültige Bescheinigung über die Befreiung von der Zuzahlung zu den Lernmitteln (sog. Berlinpass) für euer Kind. Diese könnt ihr entweder im Schulbüro abgeben oder an unser Förderprogramm-Team senden. Nur damit kann euer Kind in das Förderprogramm des Musikprojekts aufgenommen werden. Liegt keine Befreiung vor, müssen ihr den Unterricht eures Kindes selbst bezahlen.

Wenn wir einen Platz für euer Kind gefunden haben, benötigen wir noch den ausgefüllten und unterschriebenen Fördervertrag. Das Formular dazu findet ihr hier:

Nehmt ihr schon den staatlichen Zuschuss im Rahmen des Bildungspaketes in Anspruch?

Seit 2011 gibt es die Möglichkeit, Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)  zu beantragen. Über diesen sog. Bildungsgutschein wird Musik- und Sportunterricht für jedes Kind mit 15 Euro pro Monat vom Staat bezuschusst. Berechtigt sind all die Kinder, die für ihren Musikunterricht die Förderung in Anspruch nehmen können.

Hier finden Sie weitere Informationen rund um den Bildungsgutschein (BuT):

Wir helfen euch gerne, wenn ihr Fragen zum Bildungsgutschein haben oder Hilfe beim Ausfüllen des Fördervertrags benötigen. Melden euch einfach bei unserem Förderprogramm-Team.