Anmeldung Förderplatz

Es gibt ca. 30 geförderte Unterrichtsplätze für Kinder, deren Eltern ALG II, BAföG, Hartz IV oder Wohngeld bekommen. Wenn Ihr Kind einen solchen Platz bekommt, kann es kostenlos am Instrumentalunterricht teilnehmen. Instrumente und Noten kann Ihr Kind kostenlos von der Schule ausleihen.

Um Ihr Kind auf die Warteliste für einen geförderten Unterrichtsplatz setzen zu lassen, brauchen Sie eine Bescheinigung über die Befreiung von der Zuzahlung zu den Lernmitteln (sog. Berlinpass). Diesen müssen Sie im Schulbüro abgeben. Nur damit kann Ihr Kind in das Förderprogramm des Musikprojekts aufgenommen werden. Liegt keine Befreiung vor, müssen Sie den Unterricht Ihres Kindes selbst bezahlen.

Wenn wir einen Platz für Ihr Kind gefunden haben, benötigen wir noch den ausgefüllten und unterschriebenen Fördervertrag von Ihnen. Das Formular dazu finden Sie hier:

Nehmen Sie schon den staatlichen Zuschuss im Rahmen des Bildungspaketes in Anspruch?

Seit 2011 gibt es die Möglichkeit, Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)  zu beantragen. Über diesen sog. Bildungsgutschein wird Musik- und Sportunterricht für jedes Kind mit 15 Euro pro Monat vom Staat bezuschusst. Berechtigt sind all die Kinder, die für ihren Musikunterricht die Förderung in Anspruch nehmen können.

Hier finden Sie weitere Informationen rund um den Bildungsgutschein (BuT):

Wir helfen Ihnen gerne, wenn Sie Fragen zum Bildungsgutschein haben oder Hilfe beim Ausfüllen des Fördervertrags benötigen. Melden Sie sich einfach bei: foerderprogramm@hunsrueck-grundschule.de